
Kurze ChecklisteWas bedeutet das eANV für Sie?
Die Übergangsfrist, welche bis zum 31. Januar 2010 bestand hatte, gilt seit dem nur noch im Falle eines Systemausfalls. Diese erlaubt Abfallerzeugern und Abfallbeförderern mit einem Quittungsbeleg die Abfälle zu transportieren. In dem Fall wird auf dem Quittungsbeleg unterschrieben. Nur die Entsorgungsanlagen müssen ohne Übergangsfrist seit dem 1. April 2010 elektronisch signieren und kommunizieren. Stammkunden von Tönsmeier steht das Internet-Portal zur Verfügung. Hierüber können Sie die Abholung der Abfälle online in Auftrag geben und bei gefährlichen Abfällen gleich den Begleitschein signieren. Die erforderliche Registrierung bei der ZKS und die Führung des Registers erfolgt durch Tönsmeier.
Nutzen Sie die vielen Vorteile des Online-Portals für Tönsmeier Kunden
Sollten Sie den Service des Tönsmeier-Internet-Portals nicht nutzen wollen, ist eine Datenübermittlung über die ZKS sichergestellt. Hier müssen Sie sich dann lediglich ein Postfach einrichten. Die Beratung zur Anschaffung einer passenden Hardware erfolgt über geschulte Mitarbeiter. Darüber hinaus sind Tönsmeier-Mitarbeiter auch als Registrierungsmitarbeiter für das Trustcenter Telesec qualifiziert. Damit ist eine vor Ort Abwicklung bei Ihnen im Haus möglich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter. Nutzen Sie gern auch die folgenden externen Links mit allgemeinen Informationen: |
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